Angebotsübersicht
In der Tabelle finden Sie die wichtigsten Informationen zu unseren Abteilungen und Projekten auf einen Blick. Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
In der Regel erhalten alle Interessent_innen, die bei uns angemeldet sind, einen Dringlichkeitsschein (Wohnberechtigungsschein für vordringlich Wohnungssuchende), sobald der Auszug aus ihrer Einrichtung geplant ist.
Interessent_innen aus Wohnunterkünften (öffentlich-rechtliche Unterbringung) erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Dringlichkeitsbestätigung.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen. Unsere Abteilungsleitungen informieren Sie gern.
Weil aller Anfang Wohnung ist.®