Angebotsübersicht
In der Tabelle finden Sie die wichtigsten Informationen zu unseren Abteilungen und Projekten auf einen Blick.
In der Regel erhalten alle Interessent_innen, die bei uns angemeldet sind, einen Dringlichkeitsschein (Wohnberechtigungsschein für vordringlich Wohnungssuchende), sobald der Auszug aus ihrer Einrichtung geplant ist.
Interessent_innen aus Wohnunterkünften (öffentlich-rechtliche Unterbringung) erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Dringlichkeitsbestätigung.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen. Unsere Abteilungsleitungen informieren Sie gern.
Angebotsübersicht der Abteilungen und Projekte
| Projekt | Absicherungsvertrag | Hauptmietvertrag mit Lawaetz gGmbH | IFB Förderrichtlinien 1 + 2* | Dringlichkeitsschein oder Dringlichkeits-bestätigung | Beratung und Begleitung im Mietverhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Jugend & Wohnen | 5 Jahre | bei Bedarf | 1 + 2 | Dringlichkeitsschein | 5 Jahre durch Jugend & Wohnen |
| Abrigo | 3 Jahre | nein | 2 | zum Teil Dringlichkeits- bestätigung | 1 Jahr durch Abrigo (bei Bedarf 3 Jahre) |
| Stufe 3 | nein | immer 1 Jahr | 2 | Dringlichkeits- bestätigung | intensiv 1 Jahr durch Stufe 3 |
| Vivienda | 3 Jahre | nein | 1 + 2 | Dringlichkeitsschein | 1 Jahr durch Vivienda (bei Bedarf 3 Jahre) |
| Wohnbrücke Hamburg | nein | nein | 2 | zum Teil Dringlichkeits- bestätigung | Ehrenamtliche und Wohnbrücke Hamburg |
| Wohnsteg | nein | nein | 2 | Dringlichkeits- bestätigung | Vernetzung mit Hilfeangeboten |
2 = Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Stand: 02.2026